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Der Weg zum Fahrlehrerberuf Wer den
Beruf des Fahrlehrers / der Fahrlehrerin ausüben will, sollte auf unregelmäßige Arbeitszeiten sowie viele Stresssituation vorbereitet sein. Trotzdem ist der Fahrlehrerberuf abwechslungsreich und macht viel Spaß.
Der Einstieg zur Fahrlehrerlaubnis beginnt mit der Klasse BE, und darauf bauen die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Krafträder), CE (Lkw/Züge) oder DE (Busse/Personenbeförderung) auf.
Die Voraussetzungen Für den Fahrlehrerschein der Klasse BE muss der Bewerber/die Bewerberin, bei Erteilung der Fahrlehrerlaubnis 22 Jahre alt und geistig und körperlich geeignet sein. Dazu wird normalerweise
eine amtsärztliche Untersuchung verlangt. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn/sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen. Der Anwärter/die Anwärterin muss mindestens einen
Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur, Studium) besitzen. Es müssen die Führerscheine A, BE und CE vorhanden
sein (nicht auf Probe). Es muss eine ausreichende Fahrpraxis, d.h. mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse B, nachgewiesen
werden (zum Beispiel: durch Arbeitgeber oder eigenes Fahrzeug o.ä.). Die fachliche Eignung wird durch praktische und theoretische Prüfungen sowie Lehrproben nachgewiesen.
Die theoretische Ausbildung (5 Monate) Der Fahrlehreranwärter muss eine zweistufige Ausbildung absolvieren. Die erste Stufe besteht aus dem Besuch einer Fahrlehrerausbildungsstätte. Die Ausbildung erfolgt in
Vollzeitunterricht. Die Lerninhalte erstrecken sich über die Gebiete Verkehrsverhalten und Gefahrenlehre, Verkehrspädagogik einschließlich Didaktik, Technik und Fahrphysik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren.
Bereits im dritten Monat des Fahrlehrerkurses findet die fahrpraktische Prüfung statt. Am Ende der theoretischen Ausbildung wird die Fachkundeprüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil
absolviert. Bei bestandener Prüfung wird eine befristete Fahrlehrerlaubnis für 2 Jahre erteilt
Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule (4 1/2 Monate) Der Bewerber bildet hier nach
einer Eingewöhnungsphase eigenständig Fahrschüler aus, gibt theoretischen Unterricht und fährt auch Prüfungen. Er wird dabei von einem besonders geschulten und erfahrenen Fahrlehrer angeleitet. Etwa in der Mitte und
am Ende des Praktikums muss er zu einem jeweils einwöchigen Erfahrungsaustausch in die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück. Nach Abschluss der Praxisausbildung wird mit der theoretischen und praktischen Lehrprobe
die Prüfung vervollständigt.
Die Prüfungen Geprüft werden: . Fahrpraxis: Hier muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe vorschriftsmäßig, sicher, gewandt
und umweltschonend durch den Straßenverkehr bewegen kann (ca. 60 Minuten Prüfungszeit mit Fahrzeugen der Klasse B und BE). . Fachkunde schriftlich:
eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten ist (Prüfungszeit: 5 Stunden) . Fachkunde mündlich: eine Art Quiz, bei dem vom Prüfungsausschuss Fragen aus allen möglichen
Wissensgebieten aus dem Fahrlehrerbereich abgefragt werden. . Lehrprobe im theoretischen Unterricht: der Bewerber / die Bewerberin muss in der Ausbildungsfahrschule in etwa 45 Minuten nachweisen, dass
er / sie in der Lage ist Unterricht gemäss dem allgemeinen Lehrplan vor Fahrschülern zu erteilen. . Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht: in ca. 45 Minuten hat der Bewerber/in nachzuweisen,
dass er/sie in der Lage ist Fahrschülern praktischen Unterricht auf einem Kfz mit Schaltgetriebe zu erteilen.
Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn wiederholen, aber nur zwei Wiederholungen pro
Prüfungsteil sind erlaubt. Nach allen bestandenen Prüfungen bekommt man den endgültigen Fahrlehrerschein und kann richtig anfangen.
Um sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, braucht man noch
weitere Voraussetzungen (u.a. ein betriebswirtschaftliches Seminar und eine mindestens zweijährige Tätigkeit als hauptberuflicher Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis).
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