Amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte

 
 

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Institut für Verkehrspädagogik . im Unternehmen der RECON IC
Amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte

Fahrlehrerausbildung

Klasse BE     Klasse A     Klasse CE     Klasse DE

Der Weg zum Fahrlehrerberuf
Wer den Beruf des Fahrlehrers / der Fahrlehrerin ausüben will, sollte auf unregelmäßige Arbeitszeiten sowie viele Stresssituation vorbereitet sein.
Trotzdem ist der Fahrlehrerberuf abwechslungsreich und macht viel Spaß.
Der Einstieg zur Fahrlehrerlaubnis beginnt mit der Klasse BE, und darauf bauen die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Krafträder), CE (Lkw/Züge) oder DE (Busse/Personenbeförderung) auf.

Die Voraussetzungen
Für den Fahrlehrerschein der Klasse BE muss der Bewerber/die Bewerberin, bei Erteilung der Fahrlehrerlaubnis 22 Jahre alt und geistig und körperlich geeignet sein. Dazu wird normalerweise eine amtsärztliche Untersuchung verlangt. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn/sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
Der Anwärter/die Anwärterin muss mindestens einen Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur, Studium) besitzen.
Es müssen die Führerscheine A, BE und CE vorhanden sein (nicht auf Probe). Es muss eine ausreichende Fahrpraxis, d.h. mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse B, nachgewiesen werden (zum Beispiel: durch Arbeitgeber oder eigenes Fahrzeug o.ä.).
Die fachliche Eignung wird durch praktische und theoretische Prüfungen sowie Lehrproben nachgewiesen.

Die theoretische Ausbildung (5 Monate)
Der Fahrlehreranwärter muss eine zweistufige Ausbildung absolvieren. Die erste Stufe besteht aus dem Besuch einer Fahrlehrerausbildungsstätte. Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitunterricht. Die Lerninhalte erstrecken sich über die Gebiete Verkehrsverhalten und Gefahrenlehre, Verkehrspädagogik einschließlich Didaktik, Technik und Fahrphysik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren.
Bereits im dritten Monat des Fahrlehrerkurses findet die fahrpraktische Prüfung statt. Am Ende der theoretischen Ausbildung wird die Fachkundeprüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil absolviert. Bei bestandener Prüfung wird eine befristete Fahrlehrerlaubnis für 2 Jahre erteilt

Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule (4 1/2 Monate)
Der Bewerber bildet hier nach einer Eingewöhnungsphase eigenständig Fahrschüler aus, gibt theoretischen Unterricht und fährt auch Prüfungen. Er wird dabei von einem besonders geschulten und erfahrenen Fahrlehrer angeleitet. Etwa in der Mitte und am Ende des Praktikums muss er zu einem jeweils einwöchigen Erfahrungsaustausch in die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück.
Nach Abschluss der Praxisausbildung wird mit der theoretischen und praktischen Lehrprobe die Prüfung vervollständigt.

Die Prüfungen
Geprüft werden:
. Fahrpraxis:
Hier muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe vorschriftsmäßig, sicher, gewandt und umweltschonend durch den Straßenverkehr bewegen kann (ca. 60 Minuten Prüfungszeit mit Fahrzeugen der Klasse B und BE).
. Fachkunde schriftlich:
eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten ist (Prüfungszeit: 5 Stunden)
. Fachkunde mündlich:
eine Art Quiz, bei dem vom Prüfungsausschuss Fragen aus allen möglichen Wissensgebieten aus dem Fahrlehrerbereich abgefragt werden.
. Lehrprobe im theoretischen Unterricht:
der Bewerber / die Bewerberin muss in der Ausbildungsfahrschule in etwa 45 Minuten nachweisen, dass er / sie in der Lage ist Unterricht gemäss dem allgemeinen Lehrplan vor Fahrschülern zu erteilen.
. Lehrprobe  im fahrpraktischen Unterricht:
in ca. 45 Minuten hat der Bewerber/in nachzuweisen, dass er/sie in der Lage ist Fahrschülern praktischen Unterricht auf einem Kfz mit Schaltgetriebe zu erteilen.

Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn wiederholen, aber nur zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil sind erlaubt. Nach allen bestandenen Prüfungen bekommt man den endgültigen Fahrlehrerschein und kann richtig anfangen.

Um sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, braucht man noch weitere Voraussetzungen (u.a. ein betriebswirtschaftliches Seminar und eine mindestens zweijährige Tätigkeit als hauptberuflicher Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis).

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