Amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte

 
 

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Institut für Verkehrspädagogik • im Unternehmen der RECON IC
Amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte

§9b Abs1,4 sowie §21a

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Ausbildungsfahrlehrer gemäß § 9b Abs.1 FahrlG
Die Ausbildung von Fahrlehrern im Praktikum (befristete Fahrlehrerlaubnis) darf nur von speziell geschulten Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden. Das dreitägige Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer vermittelt Ihnen die nötigen Inhalte.

Vorraussetzungen:
Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten fünf Jahre, mindestens drei Jahre Fahrschüler in der Klasse B, hauptberuflich in Theorie und Praxis ausgebildet haben.
Er muss an einem amtl. anerkannten, dreitägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.
Der Ausbildungsfahrlehrer darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig sein (§21 a FahrlG).

Die Ausbildungsfahrschule muss folgende Vorraussetzungen erfüllen:
• der Inhaber oder der verantwortliche Leiter muss selbst Ausbildungsfahrlehrer sein.
• Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter muss mindestens drei Jahre lang die
   Fahrschulerlaubnis besitzen.
• er muss zuverlässig sein und die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbildung des
   Fahrlehreranwärters bieten.
• Der Inhaber oder verantwortliche Leiter hat dafür zu sorgen, dass der Ausbildungsfahrlehrer
   seinen Verpflichtungen nachkommt.

Einweisungsseminar (3 Tage):
1. Tag
• Seminareröffnung, Erwartungen und Ziele der Teilnehmer.
• Darstellung der rechtlichen Grundlagen.
• Vorraussetzungen des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule.
• Anbindung an die fünfmonatige Fahrlehrerausbildung.
• Rechte und Pflichten von Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranfänger mit befristeter
   Fahrlehrerlaubnis.
• Der Ausbildungsvertrag.
• Aufzeichnungspflichten und Berichtsheft.

2. Tag
• Der Ausbildungsplan für die Ausbildungsfahrschule.
• Begleitung und Führung des Fahrlehreranfängers.
• Planung des theoretischen Unterrichts nach verschiedenen pädagogischen Konzepten.
• Einsatz der vorhandenen Lehrmittel.
• Planung des praktischen Einsatzes mit Fahrschülern in verschiedenen Ausbildungsstufen.
• Heranführen an den praktischen Unterricht, vertraut machen mit den Fahrzeugen.

3. Tag
• Nachbesprechung der theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten.
• Ausbildungssituationen analysieren.
• Vorbereiten auf Prüfungssituationen.
• Organisatorische Aufgaben des Fahrlehrers.
• Die Erfahrungsauswertung während und nach der Ausbildung in der
   Fahrlehrerausbildungsstätte.
• Prüfung der Fahrlehreranwärters.
• Kursabschluss und Kritik, Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen.

Achtung: Keine Fehlzeiten möglich

• Dauer: 3 Tage·Kosten: 290,00 €·
• Schulungsort: Potsdam

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